Lebensversicherung widerrufen ohne Anwalt mit Muster als Vorlage

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Lebensversicherung widerrufen und eine Rückabwicklung erwirken.
  • Voraussetzung für den Widerruf: Sie wurden gar nicht oder falsch über Ihr Widerspruchsrecht belehrt. Altverträge zwischen 1994 und 2007 können Sie ohne Anwalt widerrufen
  • Rückabwicklung der Lebensversicherung durch Widerruf ist günstiger als eine Kündigung. Bei hohem garantierten Garantiezins kann es sinnvoll sein, die LV Police weiter zu führen (Ist eine Lebensversicherung sinnvoll)
  • Möchten Sie rückwirkend von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, können Sie unser Musterschreiben als Vorlage nutzen

Inhaltsverzeichnis

Rückabwicklung: wann kann Lebensversicherung widerrufen werden

Lebens- und Rentenversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen noch rückabgewickelt werden, wenn die Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen ist. Zu diesem Entschluss kam der Bundesgerichtshof (BGH IV ZR 76/11) in seinem Urteil vom 7. Mai 2014. Sowohl noch laufende Verträge, als auch bereits gekündigte oder regulär abgelaufene LV Policen können widerrufen und rückabgewickelt werden.

Widerruf Lebensversicherung Muster

Nutzen Sie kostenlos unser Muster als Vorlage für die Rückabwicklung des Vertrags, indem Sie schriftlich widerrufen. Ersetzen Sie die Angaben im Musterschreiben durch Ihre persönlichen Angaben.

  • Zu diesen gehören auch Versicherungsnummer und Kundennummer
  • Vergessen Sie nicht Ihre aktuelle Bankverbindung (IBAN) für die Rücküberweisung der eingezahlten Beiträge anzugeben und das Schreiben zu unterschreiben
  • Verschicken Sie per Einschreiben mit Rückschein
Lebensversicherung widerrufen Muster Schreiben als kostenlose Vorlage: Lebensversicherung Widerruf Muster Schreiben

LV Verträge nach dem Policen Modell widerrufen

Betroffen sind Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden sind. Bedingung ist, dass die Verträge nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden.

Dies ist der Fall, wenn der Versicherte die Verbraucherinformation und die Versicherungsbedingungen im Nachgang zu seinem Versicherungsantrag zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt bekommt. Die Belehrung war somit ungenügend. Ist dies der Fall, ist die Widerspruchsfrist nicht, wie normalerweise üblich, abgelaufen.

Ob es sich bei den Verträgen um fondsgebundenen Verträgen oder einen Vertrag ohne Fondsanlage handelt ist dabei unerheblich. Das Urteil gilt auch für staatlich geförderte Modelle, wie die Riester-Rentenversicherungen (auch Förderrenten genannt) und Rürup-Rentenversicherungen (auch Basisrentenversicherungen genannt).

Verträge, die über Banken und nicht über Versicherer abgeschlossen wurden wie Riester Fondssparplan oder Riester Banksparplan, sind von dem Urteil nicht berührt.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung sind zwar auch betroffen. Diese Versicherungen stellen in der Regel jedoch einen wichtigen Schutz dar. Sie sollten nur widerrufen werden, wenn sie feststellen, dass es mittlerweile Neuverträge mit besseren Konditionen gibt.

Rücktrittsrecht LV Verträge nach dem Antrags-Modell

Anders stellt es sich dar, wenn der Versicherer Ihnen schon bei Antragstellung alle nötigen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt hat. In diesem Fall wurde der Vertrag nicht nach einem Policen- sondern nach einem Antrags-Modell abgeschlossen.

Hier haben Sie zwar kein Widerspruchsrecht, jedoch ggf. ein Rücktrittsrecht. Das ist rechtlich zwar etwas anderes, für Sie aber im Ergebnis irrelevant.

Damit das Rücktrittsrecht greift, müssen Sie in diesem Fall unzureichend belehrt worden sein. Dafür reicht es bspw. aus, wenn die Belehrung drucktechnisch nicht hervorgehoben war. In Folge des Formmangels beginnt die Rücktrittsfrist von 30 Tagen nicht zu abzulaufen.

Fehlerhaft berechneter Rückkaufswert der LV

Haben Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherungen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen, sollten Sie diese auch auf unwirksame Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts prüfen. Liegen diese vor und haben Sie Ihre Police gekündigt oder beitragsfrei gestellt, können Sie Geld nachfordern. Unter unwirksamen Klauseln fallen u.a.:

  • Von der Versicherung vorgenommener Stornoabzug wegen frühzeitiger Vertragskündigung
  • Rückkaufswert muss gemäß Rechtsprechung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge entsprechen
  • Lebensversicherung Steuererklärung

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung und falsche Widerspruchsfrist

Der Fristbeginn der Widerspruchsbelehrung ist falsch und anfechtbar, wenn sie bspw. folgendermaßen lauten:

  •  „…mit Zugang dieses Schreibens …“
  •  „… mit Zugang der Belehrung …“
  • „… mit Zugang des Versicherungsscheins …“

Richtig muss es z.B. heißen:

„Der Vertrag gilt auf Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Unterlagen in Textform widerspricht.“

Die Widerspruchsbelehrung ist gesetzeskonform, wenn die Widerspruchsfrist mit 30 Tagen angegeben wird (vor dem 08.12.2004 waren es 14 Tage). Wird statt 30 Tage der Begriff „einen Monat“ verwendet, ist die Widerspruchsbelehrung ebenfalls ungültig.

Falsche Aufklärung über erforderliche Formen des Widerspruchs:

  • Bis zum 31.07.2001 war die Schriftform erforderlich. Ab 01.08.2001 reicht die Textform (Fax oder E-Mail).
    Die häufig genutzte Formulierung der Versicherungen „Die rechtzeitige Absendung genügt.“ ist somit ebenso ungütig.

Höhe der Summe, die bei Rückabwicklung zurückgezahlt wird

Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Außerdem können Sie von Ihrer Versicherung Zinsen als Nutzungsersatz verlangen. Dies bedeutet, dass der Versicherer Ihnen auch die Summe zurückzuzahlen hat, die er mit ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Der Versicherte muss allerdings beweisen, dass die Versicherung tatsächlich mit dem Kapital gearbeitet hat.

Den Risikoanteil und die Abschlusskosten muss die Versicherung nach der Gesetzsprechung des BGH nicht erstatten. Die Verwaltungskosten sind lediglich zurückzuzahlen, wenn der Versicherten beweisen kann, dass Versicherer Nutzen daraus gezogen hat.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den durchschnittlichen Zinssatz von 4,02 Prozent für den Nutzungsersatz angenommen. Stehen Ihnen bspw. 16.000 Euro zu, kämen zusätzlich 3.500 Euro Nutzungsersatz hinzu. BGH, Urteil vom 29. Juli 2015 – IV ZR 448/14

Diverse Anwaltskanzleien und Verbraucherzentralen bieten Ihnen die Möglichkeit in Online Rechner Ihren Anspruch zu prüfen. (Hier eine Verlinkung, oder ist die Verlinkung auf fremde Seiten nicht gut, bzw. ohne Absprache nicht erlaubt?)

Lebensversicherung widerrufen und Rückabwicklung Schritt für Schritt Anleitung

Kommt ein Widerruf für Sie in Frage, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Überprüfung der Belehrung: Diverse darauf spezialisierte Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an (hier, falls vorhanden, Partnerkanzleien verlinken). Alternativ können Sie sich an Verbraucherzentralen wenden, bei denen die Überprüfung allerdings kostenpflichtig ist (in der Regel ca. 80€).
  2. Bewertung und Berechnung der Rückabwicklung: Prüfen Sie vorab, ob sich ein Widerruf für Sie lohnt. Die Bewertung ist für Laien nicht ganz leicht. Es gibt jedoch diverse Online Rechner, mit denen Sie den aktuellen Wert der Rückabwicklung berechnen können. Kommen Sie zum Entschluss, dass sich der Widerspruch bei Ihrem Vertrag lohnt, können Sie kostenlose Muster (oben) für einen Widerspruch verwenden. Damit Sie einen Nachweis für den Versand an die Versicherung haben, sollte dieser unbedingt per Einwurf-Einschreiben versendet werden.
  3. Ombudsmann oder Anwalt beauftragen: Die rechtliche Sachlage ist in den meisten Fällen eindeutig. Dennoch beobachten Verbraucherzentralen vermehrt, dass viele Versicherungsunternehmen die Rückabwicklung zunächst ablehnen. Für diesen Fall können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie überprüft, ob die Versicherung den Widerspruch zu Unrecht angelehnt hat.
  4. Klage vor Gericht: Weigert sich die Versicherung nach einem Ombudsverfahren immer noch Ihre Versicherung rückabzuwickeln, können Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Kommt es auch dann nicht zu einer gütlichen Einigung, bleibt Ihnen die Möglichkeit vor Gericht zu ziehen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sollten sie vorher überprüfen, ob sie die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Rückabwicklung der Lebensversicherung: Vorteile gegenüber Kündigung

In nahezu allen Fällen stelle Sie sich mit einem Widerspruch besser, als mit einer Kündigung, mit einem Verkauf oder einer Beleihung Ihrer Lebensversicherung.

Treffen die oben beschriebenen auf Ihren Vertrag zu, haben Sie Anspruch auf Widerspruch und Anrecht auf Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge zzgl. Zinsen. Dadurch bekommen Sie häufig bis zu 30 % mehr Geld zurück als bei einer Kündigung.