Verbundene Risikolebensversicherung über Kreuz – Was ist besser für Eheleute oder Geschäftspartner?

  • Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung und was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz? Wir erklären Ihnen die Unterschiede im Vergleich und welche Variante für wen sinnvoll ist
  • Welche Vorteile und Nachteile bieten die verbundene und die Risikolebensversicherung über Kreuz für Partner (Eheleute oder Geschäftspartner)
  • Wie hoch sind die Kosten und wann zahlt die Risikolebensversicherung in beiden Fällen?
  • Steuern und Steuererklärung: Kann man die Beiträge für diese Risikolebensversicherungen steuerlich absetzen? Werden die Versicherungssummen im jeweiligen Todesfall besteuert?

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Inhaltsverzeichnis

Vergleich Verbundene Risikolebensversicherung über Kreuz

  • Risikolebensversicherungen bieten Sondertarife für Paare und Geschäftspartner an
  • Die Verbundene Risikolebensversicherung ist ein Vertrag für beide Partner
  • Die Über-Kreuz-Versicherung besteht aus zwei Verträgen, in denen sich die Partner gegenseitig absichern
  • Beide Modelle haben Vor- und Nachteile. Sie haben unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen
  • Beitrag und Versicherungssumme linear, progressiv oder annuitätisch fallend: Risikolebensversicherung fallende Versicherungssumme
Wann und für wen eine Risikolebensversicherung unbedingt zu empfehlen ist, lesen Sie unter Risikolebensversicherung sinnvoll

Unterschiede Verbundene Risikolebensversicherung über Kreuz

  • Verbundene Risikolebensversicherung
  • Ein Vertrag für beide Partner
  • gemeinsame Gesundheitsprüfung
  • Vertrag ist weniger flexibel
  • Versicherungssumme an überlebenden Vertragspartner
  • Verstorbene Person ist Versicherte Person
  • Über-Kreuz-Risikolebensversicherung
  • Zwei separate Verträge
  • zwei Gesundheitsprüfungen
  • Verträge flexibel gestaltbar
  • Versicherungssumme an den vertraglich festgelegten Partner
  • Versicherte sind beide Personen über Kreuz

Gegenüberstellung Risikolebensversicherung über Kreuz vs. verbundene Risikolebensversicherung im Vergleich

Grafik verbundene Risikolebensversicherung über Kreut

Unterschiede verbundene Risikolebensversicherung und über Kreuz für Eheleute und Partner im Vergleich

 

Für welche Personen ist die Verbunde Risikolebensversicherung sinnvoll?

  • Kinderlose Paare und Ehepaare
  • Gleichaltrige Partner mit ähnlich gutem Gesundheitszustand
  • Geschäftspartner
  • Absicherung von Darlehen und Krediten
  • Fallende Versicherungssumme zur Restschuldversicherung
  • Fallende Versicherungssumme linear, annuitätisch oder progressiv möglich

Kinderlose Paare profitieren von den günstigen Tarifen der Verbundenen Risikolebensversicherung. Zumal wenn beide Partner ungefähr dasselbe Alter und einen ähnlich guten Gesundheitszustand haben. Dann sind die Beiträge geringer als bei zwei separaten Verträgen über Kreuz.

Eine weitere Absicherungsmöglichkeit bietet die verbundene Versicherung für Geschäftspartner und kleine Startups. Wenn die Geschäftspartner ein großes und riskantes Projekt anstoßen, können diese Partner sich gegenseitig absichern und damit das finanzielle Risiko bei einem unvorhergesehenen Tod abmildern. Technisch innovative Startups profitieren auch von der verbundenen Absicherung.

Deren Kapital besteht im Wesentlichen aus dem Wissen und Können der einzelnen Mitarbeiter. Im Falle des Ablebens des wichtigen Mitarbeiters haben die Unternehmen dann das Geld um einen Ersatz zu finden oder aber den finanziellen Ausfall aufzufangen.

Eine weitere Form der Verbundenen Absicherung bildet die Verbundene Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme ab. Diese Form ist zur Absicherung von Kreditverträgen geeignet. Deshalb wird sie auch Restschuldversicherung genannt. Manche Banken setzen diese Absicherung zur Kreditvergabe sogar voraus.

Die Beiträge zur fallenden Versicherungssumme sind günstiger. Schließlich wird die Kreditsumme allmählich abgetragen. Für die Versicherung wird das Risiko immer geringer und immer günstiger. Deswegen sind die Beiträge auch niedriger als bei einer konstanten Versicherungssumme.

Eine linear abfallende Versicherungssumme meint bei dieser Variante das Fallen der Versicherungssumme um einen vertraglich festgelegten Betrag im Jahr. Die annuitätisch fallende Variante ist an die Restschuldsumme gekoppelt. Die fallende Zinslast wird hierbei durch niedrigere Beiträge berücksichtigt. Diese Form der Risikoversicherung eignet sich für Bauvorhaben. Die progressiv fallende Versicherungsvariante meint eine jährlich sinkende Versicherungssumme, die wie im Vertrag festgehalten um einen progressiven Wert abnimmt.

Nachteile der Verbundenen Risikolebensversicherung

  • Todesfallsumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Versicherte zeitgleich versterben
  • Ende des Versicherungsverhältnis für den überlebenden Partner
  • Eine Gesundheitsprüfung, lebt einer der Partner ungesund wird der Gesamttarif teurer
  • Vertragsgestaltung nicht flexibel
  • Unverheiratete Partner müssen eher Erbschaftssteuern bezahlen
  • Kündigung oder Änderung der Versicherung bedarf Zustimmung beider Partner

Ein Nachteil der Verbundenen Risikolebensversicherung ist die Auszahlung EINER Versicherungssumme, auch wenn beide Versicherte zur gleichen Zeit versterben. Hier gilt es die Frage zu klären, ob die einzelne Versicherungssumme ausreichend ist für die Hinterbliebenenvorsorge.

Sollte einer der Vertragspartner versterben, entfällt der Versicherungsschutz für den anderen Partner. Falls der überlebende Partner erneut eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, wird diese Person aufgrund des gestiegenen Alters oder aufgrund abnehmender Gesundheit höhere Beiträge entrichten.

Für beide Partner wird eine gemeinsame Gesundheitsprüfung vorgenommen. Ist einer der beiden Partner Raucher, zahlt der nichtrauchende Partner automatisch diesen Risikozuschlag mit. Diese Regelung gilt auch für gefährliche Hobbies oder für Vorerkrankungen. Wenn nur eine Person hiervon betroffen ist, muss die andere Person dieses Risiko mittragen.

Insgesamt ist die Vertragsgestaltung bei einer Verbundenen Absicherung starrer, als wenn zwei Verträge abgeschlossen werden. Die Versicherten können nur eine Vertragslaufzeit, eine Versicherungssumme etc. festlegen.

Unverheiratete Paare erfahren einen weiteren Nachteil. Im Falle der Auszahlung der Versicherungssumme müssen hinterbliebene Partner Erbschaftssteuern bezahlen. Dazu wird die Hälfte der Versicherungssumme voll besteuert (siehe Unterpunkt Steuern).

Bei Änderungen oder Kündigung des Partnerrisikolebensversicherung müssen beide Vertragsnehmer zustimmen. Dies kann bei Trennungen des Paares zu Problemen führen und sollte bei Vertragsabschluss mit bedacht werden.

Steuern bei der Verbundenen Risikolebensversicherung

Steuern auf der Ausgabenseite

Sie können die Beiträge zur Risikolebensversicherung von den Steuern absetzen. Dazu geben sie diese bei den Vorsorgeaufwendungen in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand an. Eine Beitragsbescheinigung fügen sie der Erklärung hinzu. Diese erhalten sie alljährlich von der Versicherung.

Beachten Sie dabei, dass die Gesamtsumme für Vorsorgeaufwendungen nur in Höhe von jährlich 1900 Euro (für Freiberufler und Selbstständige 2800 Euro) pro Jahr betragen kann. Diese Summe gilt für alle Aufwendungen zur Altersvorsorge. Auch Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung gelten als Aufwendungen für die Vorsorge. Deswegen wird der Freibetrag relativ schnell ausgeschöpft sein.

Steuern im Versicherungsfall

Im Falle einer Auszahlung ist die Frage nach der Erbschaftssteuer von mehreren Faktoren abhängig. Falls der Verstorbene zugleich Versicherungsnehmer war, wird die Versicherungssumme an die übrige Person ausgezahlt. Diese ist damit nicht Versicherungsnehmer. In diesem Fall wird die Erbschaftsteuer nach Abzug der Freibeträge erhoben.

Bei unverheirateten Paaren beträgt der Freibetrag 20.000 Euro. Diese Summe wird im Falle einer Auszahlung eher überschritten. An dieser Stelle ist für dieses Ehepaar eine Versicherung über Kreuz deutlich empfehlenswerter.

Für wen ist Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll?

  • Junge Eltern
  • Vermögende Partner
  • Unverheiratete Partner
  • Partner haben unterschiedliche Gesundheitszustände
  • Partner haben einen größeren Altersabstand

Eine Über-Kreuz-Versicherung besteht aus zwei Verträgen. Sie kann demnach von zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften stammen. Die Versicherungsnehmer sichern sich gegenseitig für den Todesfall des Partners ab. Deswegen sind die Versicherungsnehmer zugleich Bezugsberechtigte. Im Falle einer Auszahlung erbt der Partner nicht die Versicherungssumme, da er in den eigenen Vertrag einzahlt. Deswegen fallen hier keine Erbschaftssteuern an.

Diese Versicherungsart ist für Familien mit Kindern sinnvoll. Im Versicherungsfall bekommen die Hinterbliebenen beide Versicherungssummen, wenn beide Versicherte zeitgleich versterben sollten.

Vermögende Paare profitieren von der Befreiung der Erbschaftssteuer. Als Eheleute darf eine Person ein Erbfreibetrag von bis zu 500.000 Euro geltend machen. Übersteigen nun die Werte aus der Erbschaftsmasse eh diesen Betrag, können Ehepaare über eine Über-Kreuz-Versicherung abschließen und an dieser Stelle die Steuern vermeiden.

Unverheiratete Paare können einen Freibetrag von lediglich 20.000 Euro geltend machen. Die meisten Summen aus der Risikolebensversicherung würden diese Summe schon überschreiten. Deswegen macht es gerade bei unverheirateten Paaren Sinn eine Über-Kreuz-Versicherung auszuwählen statt die Verbundene Absicherung.

Eine Über-Kreuz-Absicherung macht auch dann Sinn, wenn die Partner unterschiedliche Gesundheitszustände oder unterschiedliche Alter haben. In einer Verbundenen Versicherung gibt es eine Gesundheitsprüfung. Dies führt zu teureren Beiträgen, wenn nur eine Person aus dem Verbund schlechte Gesundheitswerte, gefährliche Hobbies etc. hat. Mit zwei Risikoversicherungen haben die Paare hier zwei verschiedene Gesundheitsprüfungen.

Nachteile der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung

  • Bei einer Trennung ist die Änderung des Versicherungsnehmers mit Aufwand verbunden
  • Beiträge für zwei Verträge werden erhoben

Bei einer Trennung des Paares ist die Änderung des Versicherungsnehmers deutlich komplizierter als bei zwei separaten Verträgen.  Schließlich müssen beide Vertragsnehmer der Änderung zustimmen. Sollte einer der beiden Ex-Partner die bisherige Über-Kreuz-Variante auf einen neuen Partner übertragen, muss der Ex-Partner dieser Regelung zustimmen.

Die Erhebung von zwei Beiträgen für eine Über-Kreuz-versicherung kann teurer sein als eine Verbundene Form der Versicherung. Ein Vergleich im Vorfeld ist wichtig und kann helfen den richtigen Tarif zu finden.

Steuern der Risikolebensversicherung über Kreuz

Steuern auf der Ausgabenseite

Hier gilt die gleiche Regelung wie bei der verbundenen Risikolebensversicherung. Beiträge können sie unter Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwendungen eintragen. Die Höchstgrenze zur Absetzung von den Steuern beträgt 1900 Euro für Angestellte und Beamte, Selbstständige und Freiberufler können bis zu 2800 Euro geltend machen.

Steuern auf der Auszahlungsseite

Eine Erbschaftssteuer fällt bei der Über-Kreuz-Versicherung nicht an. Hier sind die Beitragszahler Versicherungsnehmer und Versicherte zugleich. Das Finanzamt betrachtet also die Auszahlung als Teil des eigens einbezahlten Vertrages.

Beachten Sie unbedingt einige Punkte, bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen