Kreditabsicherung – Mit Risikolebensversicherung Kredit absichern

Für die Bank oder das Kreditinstitut ist es notwendig und oft Voraussetzung für ein Darlehen, dass Sie Ihren Kredit absichern. Eine Kreditabsicherung kann sowohl mit Sachwerten, dem Einkommen und Bürgschaften Dritter als auch durch Versicherungen wie eine Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder private Rentenversicherung erfolgen.

Eine Kreditabsicherung ist zwingend erforderlich, wenn:

  • die Summe des Kredits höher als 25.000 Euro
  • und die Laufzeit länger als 10 Jahre ist.

Die von vielen Banken angebotene Restschuldversicherung ist nicht zu empfehlen, wenn man seinen Kredit absichern möchte. Laut Stiftung Warentest ist sie überteuert und unflexibel.

Mit diesen Mitteln können Sie Ihren Kredit richtig absichern:

  • Einkommen
  • Personalsicherheiten (Bürgschaft)
  • Real- und Sachsicherheiten (Hypothek oder Grundschuld)
  • Pfandrecht (Schmuck, Antiquitäten)
  • Sicherungsübereignung (Auto)
  • Forderungsabtretung (Bausparvertrag)
  • Versicherung (Risikolebensversicherung Lebensversicherung oder BU)

Inhaltsverzeichnis

Mit Risikolebensversicherung Kredit absichern

Sinnvoll ist eine Absicherung aber auch für den Kreditnehmer, um seine Familie im Ernstfall abzusichern. Neben anderen Möglichkeiten können Sie über eine Risikolebensversicherung Kredite absichern. Für einen höheren Kreditrahmen eignet sich die Kapitallebensversicherung mit hohem Rückkaufswert zum Beleihen des Darlehens.

Von Kreditgebern oft verlangte Kreditabsicherungen in Form von Versicherungen:

Die passende Kreditabsicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Dieser Ratgeber wird Ihnen helfen zu verstehen, wie Sie Ihren Kredit richtig absichern und was Sie vermeiden sollten. Siehe dazu auch die drei Varianten mit linear, progressiv oder annuitätisch fallender Versicherungssumme: Risikolebensversicherung fallend

Was ist eine Kreditabsicherung – Definition

Eine Kreditabsicherung schützt den Kreditgeber (meistens die Bank) vor dem Zahlungsausfall des Kreditnehmers. Die Gründe für den Zahlungsausfall sind die Zahlungsunfähigkeit oder das Ableben des Kreditnehmers. Alle Kreditarten, auch Ratenkredite und Baufinanzierungen, können abgesichert werden.

Die Kreditabsicherung (Versicherung eines Kredits) wird häufig mit der Kreditversicherung verwechselt. Die Kreditabsicherung bezieht sich auf Kredite, während die Kreditversicherung Unternehmen vor Forderungsausfällen gegenüber Kunden schützt.

Wann eine Kreditabsicherung notwendig ist

Bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten ist es für die Bank notwendig, dass der Interessent eine Kreditabsicherung hat. Die Kreditabsicherung ist eine Risikominderung für die Bank. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers wird die gestellte Sicherheit eingefordert und dient zum Ausgleich der Kreditraten.

Bei den meisten Banken ist es notwendig, dass Sie:

  • ab einer Kreditsumme von 25.000 Euro
  • und einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren

den Kredit absichern.

Je höher die Kreditsumme ist und desto länger der Kredit läuft, desto schwieriger wird es für die Bank das Ausfallrisiko einzuschätzen. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kreditabsicherung notwendig wird.

Auch bei SCHUFA-Einträgen, geringem Einkommen oder mehreren Krediten ist es notwendig, dass Sie den Kredit absichern.

Kredit absichern: wann es sinnvoll ist

Die Kreditabsicherung ist nicht nur für Banken sinnvoll. Der Vorteil für den Kreditnehmer ist, dass seine Angehörigen im Falle einer Berufsunfähigkeit oder im Todesfall vor finanziellen Belastungen geschützt sind.

Besonders bei einem Ratenkredit macht es Sinn, dass Sie den Kredit absichern. Durch die Absicherung sind die monatlichen Raten gedeckt und müssen im Ernstfall nicht zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten gestemmt werden.

Bei eintreten der folgenden Lebensereignissen ist es sinnvoll eine Kreditabsicherung zu haben:

  • Todesfall
  • Kurzarbeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit
  • Krankheit
  • Zahlungsausfall (zum Beispiel Insolvenz)

Welche Kredite kann ich absichern lassen?

Grundsätzlich können Sie jeden Kredit absichern. Am meisten Sinn macht es, wenn die Kreditsumme so hoch ist, dass die Rate von Ihnen im Fall einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht beglichen werden kann.

Auch im Todesfall ist es wichtig eine Versicherung / Absicherung für Ihren Kredit zu haben. Dadurch ist die Familie und die Hinterbliebenen abgesichert.

  • Ratenkredite, die monatlich getilgt werden sollten Sie unbedingt absichern. Monatliche und wiederkehrende Zahlungen können Sie in den Ruin treiben, wenn sie nicht beglichen werden können.
  • Der Hauskauf oder eine Baufinanzierung sollte mit einer Versicherung abgesichert werden. Hier bietet sich die Risikolebensversicherung an, da der Kredit und die Hinterbliebenen kombiniert abgesichert werden.
  • Auch für den Konsum, Autokredite, Renovierungen und Modernisierungen kann eine Absicherung sinnvoll oder sogar notwendig sein, wenn Ihre Bonität schlecht ist.

So können Sie Ihren Kredit absichern

Sie können Ihren Kredit mit vielen Vermögenswerten absichern, wie Ihr Einkommen, das Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder Lebensversicherungen. Wir stellen hier alle Möglichkeiten mit einem kurzen Fazit vor.

Kredit mit einer Versicherung absichern

Versicherungen sind eine gute Kreditabsicherung für Banken, weil:

  • die Versicherungssumme im Versicherungsfall normalerweise immer zuverlässig ausgezahlt wird,
  • die Höhe der Absicherung schnell ermittelt ist,
  • und der Wertverlust gering ist.

Im Nachfolgenden stellen wir Versicherungen vor, mit denen Sie Ihren Kredit absichern können. Zudem erhalten Sie eine Empfehlung, welche Kreditabsicherung in Form einer Versicherung in welchem konkreten Fall sinnvoll ist.

Siehe dazu auch:

Kredit absichern mit der Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung wird von vielen Banken bei Vergabe eines Kredits mit angeboten und bietet Vorteile für Kreditnehmer und Kreditgeber.

Sie dient dem Kreditnehmer als Absicherung für den Fall einer Krankheit oder der Arbeitslosigkeit vor Raten, die er nicht zahlen kann. Im Todesfall sichert die Restschuldversicherung Hinterbliebene ab, jedoch nur mit der Höhe des Kredits.

Dem Kreditgeber werden im Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder beim Ableben des Kreditnehmers die Raten oder der komplette Kreditbetrag auf einmal erstattet.

Laut Stiftung Warentest ist beim Abschluss einer Restschuldversicherung Vorsicht geboten. Die Versicherungen enthalten oft Einschränkungen und der Kreditschutz ist sehr teuer. So zahlt man für eine Restschuldversicherung im Durchschnitt 10 Prozent der Kreditsumme. Das bedeutet, dass Sie bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro rund 10.000 Euro für die Absicherung zahlen. Gerne werden sie von Kreditinstituten mit angeboten, da eine Provision von bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie möglich ist.

Update 2022: Ab dem 1. Juli 2022 darf die Provision nicht höher als 2,5 Prozent sein.

Zudem sind sie sehr intransparent und nicht standardisiert. Das bedeutet, dass Restschuldversicherungen sich komplett unterscheiden, je nachdem bei welchem Anbieter man abfragt.

Fazit: Ab dem 1. Juli 2022, wenn die Provisionen gedeckelt werden, ist es eine Überlegung wert.

Hier ist wichtig: Vergleichen Sie die Angebote einer Kreditabsicherung vom Kreditgeber mit Angeboten von anderen Versicherern.

Andere Möglichkeiten der Kreditabsicherung sind im Moment sinnvoller.

Kosten für eine Kreditabsicherung mit einer Restschuldversicherung

Die Absicherung eines Kredits ist mit der Restschuldversicherung für 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme möglich. Ein Vergleich mit anderen Kreditabsicherungen lohnt sich. Vor allem mit anderen Versicherungen.

Die Risikolebensversicherung, welche günstiger ist, sichert den Kredit und die Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen ab. Die Restschuldversicherung nur den Kredit.

TIPP:  Beginnen Sie rechtzeitig für die private Rente zu sparen. Je früher Sie beginnen, desto weniger Kapital benötigen Sie für eine ausreichende Zusatzrente: Drei Säulen der Altersvorsorge und Private Altersvorsorge Möglichkeiten

Kredit mit Berufsunfähigkeitsversicherung absichern

Eine unkonventionelle Möglichkeit den Kredit abzusichern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie sorgt für eine Absicherung, wenn Sie wegen einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Damit lässt sich eventuell der Kredit nicht auf einmal abbezahlen, dennoch wird Ihr Lebensunterhalt gesichert.

Für eine Kreditabsicherung ist die BU dann sinnvoll, wenn Sie mit monatlichen Zahlungen die Kreditraten absichern können. Zudem ist sie eine der wichtigsten privaten Versicherungen, da im Ernstfall ungefähr 60 Prozent Ihres Nettolohns abgedeckt werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung. So können Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit den Kredit absichern, aber auch Ihre Familie im Todesfall.

Fazit: Ein BU ist für eine Kreditabsicherung sinnvoll, wenn die monatlichen Raten gezahlt werden können, und schützt darüber hinaus noch Ihre Lebenshaltungskosten.

Forderungsabtretung mit einem Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist ein Sparvertrag mit der Option eines günstigen Darlehens zur Immobilienfinanzierung. Die angesparte Summe kann aber auch als Kreditabsicherung genutzt werden.

Sie können Ihren Kredit auch durch die Option der Forderungsabtretung absichern. Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag können an den Kreditgeber übertragen werden, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann.

Fazit: Sie können den Bausparvertrag jederzeit als Kreditabsicherung nutzen.

Kredit mit Risikolebensversicherung absichern

Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist sinnvoll, um im Todesfall den bestehenden Kredit abzusichern. Man sollte dabei nicht die monatlichen Ausgaben der Hinterbliebenen vergessen. Deswegen ist es wichtig, die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung richtig zu berechnen.

Die Risikolebensversicherung kann separat vom Kreditvertrag abgeschlossen werden. Sie ist eine der wenigen Versicherungen, die man nach der Beitragshöhe auswählen kann. Das liegt daran, dass sich die Leistungen zwischen den Versicherern kaum unterscheiden. Ein Vergleich, um Kosten zu sparen, lohnt sich.

Die Restschuld beim Kreditgeber sinkt kontinuierlich, da Sie den Kredit regelmäßig tilgen. Wählen Sie für die Kreditabsicherung die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die zu zahlenden Beiträge werden somit geringer, desto mehr Sie vom Kredit abbezahlen.

Sichern Sie sich und Ihren Partner ab: Es ist wichtig, dass Sie sich gegenseitig absichern. Wenn beide eine RLV haben hat es den Vorteil, dass im Todesfall keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.

Besonders empfehlenswert für Familien mit kleinen Kindern: Sinnvollerweise schließt der Hauptverdiener eine Versicherung ab, die im Ernstfall den Kredit absichert. Wenn beide Elternteile arbeiten, empfehlen wir wärmstens, dass sie sich gegenseitig und Ihre Kinder mit einer Versicherung absichern.

Fazit: Der Vorteil ist, dass die Beiträge im Vergleich zur Lebensversicherung sehr überschaubar sind. Die Risikolebensversicherung ist die richtige Wahl, wenn Sie Geld sparen und den Kredit nur im Todesfall absichern möchten.

Andere Möglichkeiten, wie Sie Ihr Darlehen absichern können

Neben Versicherungen gibt es auch andere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Kredit absichern können.

  • Bürgschaft oder zweiter Kreditnehmer?

Sie können Ihren Kredit auch mit einer Bürgschaft absichern. Die Bürgschaft sieht vor, dass der Bürge im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners dessen Schulden übernimmt.

Unter Freunden oder Verwandten ist diese Form der Absicherung beliebt. Dennoch sollte man hiermit aufpassen. Die Freundschaft ist schnell vorbei, wenn der Hauptschuldner tatsächlich zahlungsunfähig wird. Der Kreditgeber kann dann uneingeschränkt die Schulden vom Bürgen pfänden.

Fazit: Der Vorteil ist, dass Sie den Kredit auch mit schlechter Bonität absichern können. Der Nachteil ist, dass der Bürge das gesamte Risiko trägt und die Beziehungen zwischen Schuldner und Bürgen belastet werden können.

Zweiter Kreditnehmer kann einen Kredit auch absichern

Der Unterschied zur Bürgschaft ist, dass beide Kreditnehmer die Kreditraten abzahlen. Wichtig ist, dass der zweite Kreditnehmer eine gute Bonität und regelmäßiges Einkommen hat.

Fazit: Diese Möglichkeit eignet sich besonders dann, wenn von der Darlehensrückzahlung beide Kreditnehmer profitieren. Zum Beispiel bei einer Baufinanzierung oder einem Unternehmenskredit.

Kredit mit Grundschuld und Hypothek auf eine Immobilie absichern

Mit unbeweglichen Sachen, wie einer Immobilie, kann man seinen Kredit auch absichern. Hierbei tritt der Kreditnehmer bei Zahlungsschwierigkeiten die Besitzrechte an den Kreditgeber ab. Dieser verkauft die Sachsicherheit, um die Forderungen zu begleichen.

  • Eine Grundschuld wird oft bei Baufinanzierungen angeboten und ist bei Kreditnehmern sehr beliebt.
  • Sie beschreibt das Recht des Mitbesitzes einer Immobilie.
  • Mithilfe einer Zwangsvollstreckung kann das Objekt zu Geld gemacht werden, falls die Raten vom Schuldner nicht mehr beglichen werden können.
  • Die Grundschuld wird immer im Grundbuch eingetragen, in dem alle Ansprüche auf Eigentum festgehalten werden.

Fazit: Zu unterscheiden ist hier zwischen einer Absicherung mit einer Grundschuld oder einer Hypothek. Im Vergleich zur Hypothek kann der Gläubiger bei der Grundschuld die Veräußerung der Immobilie einfordern, ohne dass der Schuldner mit den Zahlungen im Verzug ist. Eine Hypothek ist hier die sinnvollere Möglichkeit.

Kreditabsicherung mit dem Einkommen

Mit einem regelmäßigen, gleichbleibenden Gehalt kann man einen Kredit absichern. Auch ein Lohn aus einer unselbstständigen Tätigkeit, kann als Kreditabsicherung dienen. Das Gehalt wird auf monatlicher, der Lohn auf stündlicher Basis abgerechnet.

Zu dem festen Einkommen zählt / zählen:

  • Die Beamtenpension
  • Die Gesetzliche Rente
  • Rentenzahlungen der Berufsgenossenschaft
  • Mietverträge
  • Zahlungen aus Anleihen

Als nicht festes Einkommen gelten alle staatlichen Leistungen:

  • Arbeitslosengeld 1 und 2
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • BAföG
  • Lastenzuschuss

Selbstständige können den Kredit mit Ihrem Einkommen schwieriger absichern, da das monatliche Einkommen in der Regel schwankt.

Fazit: Die Absicherung des Kredits mit dem Einkommen ist nur bei geringen Kreditsummen sinnvoll.

Mit beweglichem Sachvermögen den Kredit absichern

Für die Absicherung eines Kredits kann die Bank auch das Pfandrecht nutzen. Es bezieht sich auf bewegliches Sachvermögen, wie zum Beispiel:

  • Schmuck
  • Antiquitäten
  • Sparguthaben
  • Aktien

Dadurch erhält der Kreditgeber das Recht eine Sache zu verwerten, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.

Die Eigentumsrechte werden also an den Gläubiger übergeben. Die Nutzungsrechte verbleiben beim Schuldner.

Ähnlich zum Pfandrecht ist die Sicherungsübereignung. Zum Beispiel das Auto dient hier als Kreditabsicherung. Das Fahrzeug kann vom Kreditnehmer weiter gefahren werden. Der Eigentümer bleibt der Kreditgeber, bis seine Forderungen befriedigt sind.

Fazit: Die Absicherung des Kredits mit beweglichem Sachvermögen ist nur bei geringen Kreditsummen sinnvoll.

Welche Kreditabsicherung sinnvoll sich für welchen Kredit?

Art der AbsicherungKreditart
EinkommenKleiner Kredit (Konsum)
BürgeAutokredit, Baufinanzierung, Konsum
Bewegliches SachvermögenKonsum
BausparvertragUmbau, Modernisierung und Renovierung
Unbewegliches Sachvermögen (zum Beispiel Immobilie)Haus-, Wohnungs- oder Baufinanzierung
Berufsunfähigkeitsversicherung, RisikolebensversicherungFinanzierung von Immobilien im Allgemeinen

Die perfekte Kreditabsicherung für die Bank

Der Kreditgeber bevorzugt Kreditabsicherungen, bei denen er im Zahlungsausfall des Kreditnehmers sein Geld schnell und sicher wieder bekommt. Der Wert der Absicherung muss:

  • sich mit geringem Aufwand ermitteln lassen,
  • während der Wertverlust gering ist,
  • die Absicherung schnell verwertbar ist
  • und die Sicherheit im Fall einer Insolvenz nicht anfechtbar ist.

Gibt es auch eine Kreditabsicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Eine Kreditabsicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nur dann möglich, wenn die Versicherungssumme sehr gering ist. Eine Sterbegeldversicherung gibt es bei vielen Versicherern auch ohne Gesundheitsprüfung. Diese eignet sich aber eher, um geringe Kredite im Ernstfall abzubezahlen.

Eine hohe Versicherungssumme, wie man sie durch die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, bekommen Sie nur mit Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Vorsicht bei der Versicherung eines Kredits mit der Restschuldversicherung

Wird nur eine Absicherung eines kleinen Kredits gebraucht, lohnt sich eine Versicherung nicht. Hier wird in den Verträgen oft das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit erwähnt. Dementsprechend hoch ist die Prämie. Bei einem Kredit unter 10.000 Euro zahlt man schnell 1000 Euro oder mehr.

Die Prämie wird meist der Kreditsumme addiert, was den Kredit verteuert und versteckte Zinsen entstehen lässt.

Kredit nachträglich absichern ist möglich

Normalerweise wird die Restschuldversicherung direkt abgeschlossen, wenn der Vertrag bei der Bank unterschrieben wird. Eine nachträgliche Absicherung ist dann gekoppelt mit dem Darlehensvertrag nicht mehr möglich.

Die Risikolebensversicherung kann Alternativ nachträglich bei einem von Ihnen gewählten Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. Dennoch müssen Sie sich darum kümmern, dass eine Abtretung an die Bank im Ernstfall stattfindet.

Kreditabsicherung mit der Restschuldversicherung widerrufen

Die Kritik an Restschuldversicherungen wächst, da sehr hohe Versicherungsprämien fällig werden, während sie wenig Mehrwert bietet.

Während der Kredit läuft ist es nicht möglich die Kreditabsicherung in Form der Restschuldversicherung zu kündigen. Das Widerrufen ist nur möglich, wenn der Kredit umgeschuldet oder vorzeitig im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes abgelöst wird.

Ausnahmen liegen vor, da der Kreditgeber oft den Eindruck vermittelt, dass ohne Abschluss einer Restschuldversicherung kein Kredit gewährt wird. Normalerweise kann innerhalb von 14 Tagen die Kreditabsicherung bei Restschuldversicherungen widerrufen werden (§8 Abs. 1 S.1 VVG).