Risikolebensversicherung Steuer – Beiträge steuerlich absetzbar und Auszahlung versteuern

  • Risikolebensversicherung Steuer: Sie können die Kosten und Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen.
  • Gleichzeitig müssen Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen als begünstige eine Auszahlung über der Freigrenze versteuern. Dabei gelten die Steuersätze für die Erbschaftssteuer nach Grad der Verwandtschaft. Bis zu der Grenze sind Auszahlungen steuerfrei.
  • Sie erfahren hier, wo Sie die Kosten der Risikolebensversicherung in der persönlichen Steuererklärung eintragen, um die Beiträge steuerlich geltend zu machen.
  • Unterschiede sowohl in der Besteuerung von Auszahlungen als auch bei der Absetzbarkeit von Beiträgen von der Steuer bestehen zwischen den Varianten der Risikolebensversicherung wie fallende RLV als Restschuldversicherung zur Kreditabsicherung, verbundene oder Risikolebensversicherung über Kreuz bei Partnern und der konstanten, also „normalen“ RLV als Absicherung der Familie.

Eine Risikolebensversicherung ist wichtig, um im Todesfall die Existenz der Familie zu sichern. Während der Laufzeit der Risikolebensversicherung können Vorteile bei der Steuer in Anspruch genommen werden. Hier erfahren Sie, wie und in welcher Höhe Sie die Kosten für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen können und ab wann und in welcher Höhe Auszahlungen versteuert werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

Können die Kosten für die Risikolebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung können bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt allerdings auch für andere Aufwendungen für die Versorgung wie die Private Rentenversicherung, Riester Rente, Rürup Rente und generell jede Private Altersvorsorge. Die Höhe des jährlichen steuerlich absetzbaren Betrags wird durch das Finanzamt festgesetzt.

Bis zu welcher Höhe können Vorsorgeaufwand jährlich steuerlich geltend gemacht werden?

Arbeitnehmer, die Sozialversicherung bezahlen, und Beamte können pro Jahr 1900 Euro für ihre Vorsorge von der Steuer absetzen. Selbstständige und freiberuflich tätige Personen dürfen jährlich sogar 2800 Euro bei ihrer Einkommenssteuer geltend machen. Diese Beträge gelten immer für eine Person. Reichen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ein, erhöhen sich die absetzbaren Beträge für die Vorsorgeaufwendungen auf 3800 bis 5600 Euro pro Jahr.

Wann sind die Beiträge für die Risikolebensversicherung nicht steuerlich absetzbar?

Der vom Finanzamt festgesetzte Absetzbetrag gilt für alle Aufwendungen, die für eine Vorsorge bezahlt werden. Das Finanzamt stellt Beiträge für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung immer an die erste Stelle. Ist der höchste steuerlich absetzbare Betrag erreicht, kann die Risikolebensversicherung nur teilweise oder gar nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.

Wo müssen die bezahlten Prämien in der Steuererklärung eingetragen werden?

In der Anlage Vorsorgeaufwand werden in Zeile 50 die bezahlten Prämien für die Risikolebensversicherung eingetragen. Zusätzlich muss eine Beitragsbescheinigung der Versicherung beigelegt werden. Diese Bestätigung wird von den Versicherungen automatisch am Ende des Jahres an die Versicherten übermittelt.

Worauf muss bei der Eintragung geachtet werden?

  • Als Vorsorgeaufwand wird nicht nur die Risikolebensversicherung berücksichtigt. Beiträge für eine private Krankenversicherung oder Pflegeversicherung sind immer vorrangig zu behandeln.
  • In den jährlichen Absetzbetrag werden aber auch die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung eingerechnet. Dadurch kann der maximale steuerlich geltend machbare Betrag schnell erreicht werden.
  • In diesem Fall sollte eine Beratung durch einen Steuerberater erfolgen, bevor die Einkommenssteuererklärung bei dem Finanzamt abgegeben wird.

Werden Auszahlungen besteuert?

Ein Todesfall belastet die Hinterbliebenen immer psychisch und auch finanziell. Deshalb sollte schon vorher bekannt sein, ob die Auszahlungen aus einer Risikolebensversicherung versteuert werden müssen. Die Erbschaftssteuer wird bei jeder Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung fällig.

Welcher Betrag der Auszahlung ist steuerfrei?

Freibeträge von der Erbschaftssteuer 2022:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500 000 Euro
  • Kinder: 400 000 Euro
  • Enkel: 200 000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100 000 Euro
  • nicht verheiratete Partner: 10 000 Euro

Besteht eine Überkreuz-Versicherung (Risikolebensversicherung über Kreuz)ist der Auszahlungsbetrag ebenfalls steuerfrei.

Muss neben der Erbschaftssteuer auch Einkommenssteuer bezahlt werden?

Für die Auszahlungen aus einer Risikolebensversicherung muss keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Diese Bestimmung ist nicht abhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme oder einem Verwandtschaftsgrad des Bezugsberechtigten. Die in der Risikolebensversicherung genannte bezugsberechtigte Person muss also nach der Auszahlung keine Einkommenssteuer für den Auszahlungsbetrag an das Finanzamt abliefern.

Abhängig von den familiären Bedingungen sollte für eine Risikolebensversicherung immer ein individuell passendes Modell gewählt werden. Auch zusätzliche Leistungen wie eine höhere Zahlung bei Tod durch einen Unfall, oder eine Rente bei Berufsunfähigkeit können in den Vertrag der Risikolebensversicherung integriert werden.

Risikolebensversicherungen über Kreuz

Die Partner schließen bei einem Überkreuz-Modell zwei Risikolebensversicherungen ab. Sie versichern allerdings nicht ihr eigenes Leben, sondern das Leben des Partners. Da die Auszahlung bei dieser Variante steuerfrei ist, ist diese Vertragsform gut für unverheiratete Partner, oder Ehepartner mit einem großen Vermögen geeignet.

Damit die Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz in Anspruch genommen werden können, müssen die Prämien nachweislich von dem Versicherungsnehmer einbezahlt werden.

  • Eine monatliche Abbuchung sollte daher nicht von einem gemeinsamen Konto durchgeführt werden, da es hier Schwierigkeiten mit der Anerkennung durch das Finanzamt geben könnte.
  • Versterben beide Versicherungsnehmer zum gleichen Zeitpunkt, wird die Auszahlung an die Erben geleistet. Hier müssen die derzeit gültigen Freibeträge von der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden.
Die private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Früh anfangen lohnt sich. Erfahren Sie, welche Altersvorsorge Möglichkeiten es gibt, welche die beste private Altersvorsorge für Sie ist und berechnen Sie die Rente mit unserem Private Altersvorsorge Rechner

Verbundene Risikolebensversicherung

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei Vertragspartner vorhanden sind. Die Zahlung der monatlichen Beiträge erfolgt ebenfalls durch beide Partner. Bei diesem Versicherungsmodell muss für die halbe Auszahlungssumme Erbschaftssteuer bezahlt werden.

Risikolebensversicherung als Todesfallschutz

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung können meistens nur zum Teil für eine Reduktion der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Tritt der Leistungsfall durch den Tod des Versicherungsnehmers ein, muss die bezugsberechtigte Person für die Auszahlung keine Einkommenssteuer bezahlen. Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Freibetrag.

Eine kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert Hinterbliebenenschutz mit Vermögensaufbau:

Partner sollte als Begünstigter eingetragen werden

Der Versicherungsnehmer lässt den Partner als versicherte Person in den Vertrag eintragen. Stirbt der Partner, wird die Ablebenssumme an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Es muss in diesem Fall keine Erbschaftssteuer bezahlt werden. Tritt der Tod beider Partner ein, wird die Versicherungssumme der Erbmasse zugerechnet.
Probleme könnten bei diesen Verträgen bei einer Trennung entstehen. Die bezugsberechtigte Person kann nicht aus dem Vertrag gestrichen werden.